Berner Ringen um Uber-Regeln geht in neue Runde

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die Debatte über Uber- und plattformbasierte Fahrdienste an die vorberatende Kommission zurückverwiesen. Kernpunkt ist die Unterscheidung zwischen Taxis und Plattformdiensten: Beide sollen bewilligungspflichtig bleiben, doch Uber & Co. sollen bei der Zulassung geringere Hürden erhalten, während Taxis Privilegien wie Standplätze und Busspuren behalten. Die Debatte spaltet die Parteien; SP und Grüne warnen vor Arbeits- und Sicherheitsrisiken, während eine Mehrheit von einer „Regulierung mit Vernunft“ spricht und die endgültige Klärung in der zweiten Lesung erwartet wird.
Der Kanton Bern setzt seine Debatte über Uber- und plattformbasierte Fahrdienste fort. Der Grosse Rat hat die entsprechenden Punkte im neuen Taxigesetz an die vorberatende Kommission zurückverwiesen.
Im Mittelpunkt steht die Unterscheidung zwischen Taxis und Plattformdiensten. Beide sollen bewilligungspflichtig bleiben, doch Uber & Co sollen bei der Zulassung niedrigere Hürden vorfinden.
Im Gegenzug sollen Taxis bestimmte Privilegien behalten, etwa die Nutzung der Standplätze der Gemeinden und das Befahren der Busspuren.
Für eine Rückweisung in diesem Sinn stimmten SVP, FDP, GLP, Mitte, EVP und EDU.
In der Debatte hieß es, das Ziel sei eine möglichst liberale Lösung, die zugleich fair für alle sein müsse. SP und Grüne warnten vor Regelungen, die den Arbeitnehmerschutz und die Sicherheit gefährden könnten.
Angestossen wurde das neue Gesetz vom Grossen Rat. Er überwies im März 2023 eine Motion von Patrick Freudiger (SVP) für ein liberaleres Taxiwesen. Der Regierungsrat legte darauf einen Entwurf vor, der wie gewünscht zwischen bewilligungspflichtigen Taxis und rein meldepflichtigen Fahrdiensten wie Uber unterschied.
In der Vernehmlassung stieß das auf Kritik. Manche Parteien, Gewerkschaftskreise und eine Mehrheit der Gemeinden äußerten Befürchtungen, Taxifahrende könnten unsicheren Arbeitsverhältnissen ausgesetzt sein und Taxis könnten vom Markt verdrängt werden.
Diesen Bedenken wollte der Rückweisungsantrag Rechnung tragen.
Gefragt ist nun doch eine Bewilligungspflicht für alle – wobei Uber & Co jedoch niedrigere Hürden haben.
Gewisse Grundanforderungen müssen aber auch die Chauffeure von Fahrdiensten erfüllen. So soll der strafrechtliche Leumund geprüft werden.
Regierungsrat Philippe Müller (FDP) zeigte Sympathie für die Stossrichtung des Antrags, der mit 102 zu 49 Stimmen überwiesen wurde. Definitiv geklärt werden die Fragen in der zweiten Lesung.
In der Debatte zeigten sich die bekannten Positionen. Die Ratslinke warnte vor einer Regelung, die bei Fahrdiensten zu ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und sogar Schwarzarbeit führen könnte. Das herkömmliche Taxigewerbe dürfe nicht durch unfaire Regelungen geschwächt und letztlich zerstört werden.
Der Parlamentsmehrheit schwebt eine „Regulierung mit Vernunft“ vor, wie es Francesco Rappa (Mitte) ausdrückte.

